Medizinische Begutachtung
Medizinische Gutachten werden auf Antrag von Institutionen zur Beantwortung gutachterlicher Fragestellungen erstellt:
- im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen Prüfung der Arbeitsunfähigkeit
- im Auftrag von Versorgungsämtern Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
- im Auftrag von Versorgungsämtern Feststellung des Grades der Schädigungsfolge (GdS)
- im Auftrag von Unfallversicherungsträgern Feststellung von Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- im Auftrag von Rentenversicherungsträgern Feststellung von Erwerbsminderung
- im Auftrag privater Unfallversicherungsträger Feststellung des Grades der Invalidität
- im Auftrag von Haftpflichtversicherung Begutachtung von personenbezogener Haftpflichtschäden